Verfasst von Waldemar Mueller am 26. Juni 2009 - 16:04.
Kalle, ich denke du musst mich nicht davon überzeugen, dass durch das RV-Altersgrenzanpassungsgesetz, mit dem schrittweisen Anhebung des Rentenalters am 9. März 2007 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, faktisch eine Rentenkürzung stattfindet. Soviel Honig kann mir gar niemand ums Maul schmieren um mir diese geschaffene Rechtslage zu versüßen. Wir sollten aber nicht vergessen das nach diesem Gesetz die Bundesregierung ab 2010 auch alle vier Jahre zu prüfen hat, ob die Rahmenbedingungen - speziell unter den Aspekten des Arbeitsmarktes und der sozialen Lage der Betroffenen - für eine solche Anhebung des Rentenalters überhaupt gegeben sind. Viele Menschen sind der Meinung, dass schon 2007 die Rahmenbedingungen falsch eingeschätzt wurden.
Wenn wir Veränderungen bei der Anhebung des Rentenalters fordern, dann ist für mich die Forderung nach einer Flexibilisierung damit untrennbar verbunden. Die Flexibilisierung darf aber nicht von der Erwerbsbiografie allein abhängig gemacht werden. Wer sagt dir Kalle das diejenigen die erst mit 40 Jahren anfangen in die Rentenkasse einzuzahlen nicht früher ausgepowert sind wie diejenigen die jünger mit dem Einzahlen begonnen haben? Es gilt auch zu klären, was mit denen ist, die unverschuldet eine erwerbslose Zeit hinter sich bringen mussten bzw. müssen.
Auch wenn es dir anscheinend egal ist ob die Leute schuften bis sie tot umfallen, so muss es Regelungen geben mit denen die Menschen vor ihrer eigenen Dummheit geschützt werden. So wie Betriebsräte die Arbeitszeit zu überwachen haben, so muss auch die Lebensarbeitszeit bzw. die Zeit bis zum Renteneintritt überwacht werden.
Kalle, ich denke du musst mich nicht davon überzeugen, dass durch das RV-Altersgrenzanpassungsgesetz, mit dem schrittweisen Anhebung des Rentenalters am 9. März 2007 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, faktisch eine Rentenkürzung stattfindet. Soviel Honig kann mir gar niemand ums Maul schmieren um mir diese geschaffene Rechtslage zu versüßen. Wir sollten aber nicht vergessen das nach diesem Gesetz die Bundesregierung ab 2010 auch alle vier Jahre zu prüfen hat, ob die Rahmenbedingungen - speziell unter den Aspekten des Arbeitsmarktes und der sozialen Lage der Betroffenen - für eine solche Anhebung des Rentenalters überhaupt gegeben sind. Viele Menschen sind der Meinung, dass schon 2007 die Rahmenbedingungen falsch eingeschätzt wurden.
Wenn wir Veränderungen bei der Anhebung des Rentenalters fordern, dann ist für mich die Forderung nach einer Flexibilisierung damit untrennbar verbunden. Die Flexibilisierung darf aber nicht von der Erwerbsbiografie allein abhängig gemacht werden. Wer sagt dir Kalle das diejenigen die erst mit 40 Jahren anfangen in die Rentenkasse einzuzahlen nicht früher ausgepowert sind wie diejenigen die jünger mit dem Einzahlen begonnen haben? Es gilt auch zu klären, was mit denen ist, die unverschuldet eine erwerbslose Zeit hinter sich bringen mussten bzw. müssen.
Auch wenn es dir anscheinend egal ist ob die Leute schuften bis sie tot umfallen, so muss es Regelungen geben mit denen die Menschen vor ihrer eigenen Dummheit geschützt werden. So wie Betriebsräte die Arbeitszeit zu überwachen haben, so muss auch die Lebensarbeitszeit bzw. die Zeit bis zum Renteneintritt überwacht werden.