Grundgesetzänderung zum Aushebeln der Verfassung
Gerade hat unsere Verfassung ihren 60. Geburtstag feiern dürfen, und damit auch 60 Jahre Sozialstaatsgebot. Was unsere politischen Spitzenkräfte im Bundestag nun wenige Tage später vorhaben, ist allerdings nichts anderes, als genau dieses Sozialstaatsgebot durch eine entweder aberwitzige, oder kalt berechnete Änderung auszuhebeln!
Was in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs passiert, wenn Defizitgrenzen eingehalten werden müssen, haben die Maastricht-Kriterien gezeigt: Sparen zum Preis des Abbaus des öffentlichen Beschäftigungssektors und Verlagerung sozialer Kosten auf die ArbeitnehmerInnen und RentnerInnen, massive Kürzungen im Sozialetat. Der Sozialstaat wird kaputtgespart, verkäufliches staatliches Eigentum verscherbelt, um unter Verschuldungsgrenzen zu bleiben.
Nichts anderes wäre die Folge, wenn sich in der Verfassung Sozialstaatsgebot und Verschuldungsverbot gegenüberstünden. Für die einen ohnehin nur ein sozialromantisches Relikt, würde auch dann die Schuldenbremse als Hebel dienen, um den Sozialstaat zu erledigen. Überall dort, wo politische Gestaltung desSozialstaats gefordert ist, auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen, wäre die Hürde Schuldenbremse vor allem unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kaum zu überwinden. Wer also der Grundgesetzänderung zustimmt, der leistet so Beihilfe zur Abschaffung des Sozialstaatsgebots – und verstößt mit der Änderung der Verfassung eben genau gegen diese Verfassung! Ein hoher Preis für Koalitions- und Fraktionsdisziplin, vor allem wenn man als Abgeordneter gerade dieser Verfassung und ihrer Verteidigung verpflichtet ist!

Von Andrea Nahles sind wir was Standpunkt und Überzeugung betrifft ja schon einiges gewöhnt. Das Abstimmungsverhalten überrascht daher nicht im geringsten. Aber Ihre Erklärung in Sachen Schuldenbremse sprengt jeglichen Maßstab, auf dem man Peinlichkeit noch messen könnte. Sie selbst scheint das gar nicht erkennen zu können. Daher werde ich versuchen es ihr zu erklären:
Liebe Andrea,
ich gehe mal davon aus, daß Dir als guter linken Sozialdemokratin der Kantsche kategorische Imperativ nicht unbekannt ist: "Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde." Etwas deutlicher ausgedrückt heißt das u.a.- wie Du sicher weißt -, daß man in seinem Handeln nicht nur auf den Eigennutz zu achten hat sondern auch auf das Allgemeinwohl. Eine grundsozialistische Forderung also, die auch das Handeln eines guten linken Sozialdemokraten oder einer guten linken Sozialdemokratin bestimmen sollte.
Schauen wir daher mal, was der Kategorische Imperativ angewandt auf die Erklärung Deines Handelns bedeutet:
Ich werde das an einem Zahlenbeispiel, der Anschaulichkeit halber, erklären. Die Zahlen könnten auch anders aussehen, insbesondere die Sitzverteilung der Koalitionspartner (es könnte natürlich auch nur eine entsprechend Große Fraktion sein).
Dazu zwei Regierungsfraktionen mit zusammen genau 408 Sitzen. Das entspricht zufällig einer 2/3 Mehrheit.
Fraktion A habe 205 Sitze, Fraktion B 203 Sitze.
Dazu noch eine unbestimmte Anzahl von Oppositionsparteien, die grundsätzlich immer gegen die Regierung stimmen.
Die beiden Regierungsfraktionen wollen eine Grundgesetzänderung beschließen. Dazu hätten sie genau die erforderliche Mehrheit von 2/3 der Stimmen. Das Problem ist aber, daß in Fraktion A 102 Abgeordnete gegen die Änderung sind und in Fraktion B 101. Somit wären nur rund 1/3 der Bundestagsabgeordneten für die Änderung: 103 + 102 = 205 --> 205/612=ca. 0,335 --> 33,5%
Gut ist aber, daß alle Abgeordenten von Fraktion A und B so denken wie Du: "Meine Fraktion ist mehrheitlich für eine Änderung. Diese Mehrheit muß ich als gute linke Demokratin respektieren. Daher muß ich auch entgegen meiner Überzeugung dafür sein." Also stimmen die beiden Fraktionen der Grundgesetzänderung zu obwohl gerade mal 1/3 der Abgeordneten des Bundestags für diese Änderung sind.
Jetzt kommt der Kategorische Imperativ: Als gute linke Sozialdemokratin beurteilst Du Dein Handeln natürlich danach, ob es zum Wohle aller auch zu einem allgemeinen Gesetz gemacht werden könnte. Ganz offensichtlich bist Du zu dem Schluß gekommen, daß das eine gute Sache wäre. Setzen wir das mal in Gedanken um. Dazu müssen wir natürlich Artikel 38 Absatz 1 des GG ändern:
"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen solange dies der Mehrheitsmeinung ihrer Fraktion entspricht. Andernfalls haben sie in Abstimmungen entsprechend der Mehrheitsmeinung ihrer Fraktion zu stimmen."
Das klingt jetzt aber gar nicht mehr so gut. Und bei Kant ist wohl was in die Hose gegangen. Vielleicht sollten wir daher einen neuen Ansatz versuchen und dem unangenehmen Nachdenken über Kant und dem ganzen Kram von vorne herein aus dem Wege gehen. Wir ändern Artikel 79 (über Grundgesetzänderungen) Abasatz 2:
vorher:
"Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates."
nachher:
"Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von einem Drittel der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates."
Das wäre insofern konsequent, als nach obiger Rechnung dann kein Abgeordneter mehr in Gewissenskonflikte geraten müßte. Er kann ja jetzt ruhig gegen seine Fraktion stimmen, ohne die Mehrheit der Fraktion in ihrem Handeln einzuschränken. Der Vollständigkeit halber sollten wir dann aber noch alle Regelungen zur einfachen Mehreheit ändern. Hier reicht dann die einfache 1/4 Minderheit.
Das wäre doch eine richtig gute Sache. Die Parteibesitzter können ihren Willen in der Fraktion viel leichter durchsetzten und der gute linke Sozialdemokrat kann wieder zu seinen guten linken Überzeugungen stehen. Vielleicht habe ich aber auch etwas übersehen ...
Mit sozialistischen Grüßen
Rainer Nase