Grundgesetzänderung zum Aushebeln der Verfassung
Gerade hat unsere Verfassung ihren 60. Geburtstag feiern dürfen, und damit auch 60 Jahre Sozialstaatsgebot. Was unsere politischen Spitzenkräfte im Bundestag nun wenige Tage später vorhaben, ist allerdings nichts anderes, als genau dieses Sozialstaatsgebot durch eine entweder aberwitzige, oder kalt berechnete Änderung auszuhebeln!
Was in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs passiert, wenn Defizitgrenzen eingehalten werden müssen, haben die Maastricht-Kriterien gezeigt: Sparen zum Preis des Abbaus des öffentlichen Beschäftigungssektors und Verlagerung sozialer Kosten auf die ArbeitnehmerInnen und RentnerInnen, massive Kürzungen im Sozialetat. Der Sozialstaat wird kaputtgespart, verkäufliches staatliches Eigentum verscherbelt, um unter Verschuldungsgrenzen zu bleiben.
Nichts anderes wäre die Folge, wenn sich in der Verfassung Sozialstaatsgebot und Verschuldungsverbot gegenüberstünden. Für die einen ohnehin nur ein sozialromantisches Relikt, würde auch dann die Schuldenbremse als Hebel dienen, um den Sozialstaat zu erledigen. Überall dort, wo politische Gestaltung desSozialstaats gefordert ist, auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen, wäre die Hürde Schuldenbremse vor allem unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kaum zu überwinden. Wer also der Grundgesetzänderung zustimmt, der leistet so Beihilfe zur Abschaffung des Sozialstaatsgebots – und verstößt mit der Änderung der Verfassung eben genau gegen diese Verfassung! Ein hoher Preis für Koalitions- und Fraktionsdisziplin, vor allem wenn man als Abgeordneter gerade dieser Verfassung und ihrer Verteidigung verpflichtet ist!

