Die SPD und ihr Konzept für den Arbeitsmarkt
Seit Mitte März 2010 gibt es den SPD-Präsidiumsbeschluß „Fairness auf dem Arbeitsmarkt.
Begrenzung der Leiharbeit - Mehr Mitbestimmung - Mindestlöhne - Sozialer Arbeitsmarkt“.
Damit setze sich die SPD auch selbstkritisch mit Fehlentwicklungen aus den Arbeitsmarktreformen
der rot-grünen Bundesregierung auseinander – beispielsweise bei der Leiharbeit oder bei der
Vermögensanrechnung von Arbeitslosengeld II-Empfängern. Die vorgelegten Thesen sollen nun in
der Partei, aber auch mit Gewerkschaften, Unternehmen sowie Sozialverbänden diskutiert und als
arbeitsmarktpolitisches Konzept auf dem SPD-Parteitag im September 2010 endgültig beschlossen
werden.
Wieso eigentlich ist so ein Konzept jetzt notwendig?
Kurzer chronologischer Rückblick:
Am 22. Feb. 2002 setzte die Schröder-Bundesregierung die Kommission „Moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ ein, die die Arbeitsmarktpolitik in Deutschland effizienter
gestalten und die staatliche Arbeitsvermittlung umgestalten sollte. Am 16. Aug. 2002 präsentierte
dieses Kommission ihre Ergebnisse (sog. „Hartz-Vorschläge“). Am 22. Aug. 2002 beschloss die
Bundesregierung, diese Vorschläge umzusetzen. In vier Schritten sollten sie umgesetzt werden. Das
erste und zweite Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz I und II“) traten
zum 01. Januar 2003 in Kraft. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine umfassende
Ausweitung der Leiharbeit sowie den Einsatz von privaten Personal-Service-Agenturen, der
Einrichtung von Jobcentern und einer massiven Ausweitung des Niedriglohnsektors.
Am 14. März 2003 hielt Kanzler Schröder im Bundestag seine berühmt-berüchtigte Rede
(Regierungserklärung) zum Thema.
Ab 01. Januar 2004 bzw. ab 01. Januar 2005 traten das dritte und vierte Gesetz für Moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft. Das waren hauptsächlich die Umgestaltung der
Bundesanstalt für Arbeit in die Bundesagentur für Arbeit („Hartz III“), die das Ziel der Vermittlung
insbesondere von Langzeitarbeitslosen verfehlt. Unter „Hartz IV“ wird im Wesentlichen das
Zusammenführen von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, das Betreuen dieser Gruppe aus einer Hand
(meistens durch die regionale Agentur für Arbeit), die Einführung von Ein-Euro-Jobs und die
Aufnahme von Tätigkeiten unter geänderten Zumutbarkeitskriterien verstanden.
Kritische Stimmen:
Dieser Prozeß ist von Vielen bis heute kritisch begleitet worden - sowohl innerparteilich als auch
von Gewerkschaften, Wissenschaftlern, Sozialverbänden und zahlreichen Initiativen.
Vorgeworfen wurde und wird gerade der SPD, daß sie, neben den kleinen und mittleren
Einkommensbeziehern, die Lage der von Arbeitslosigkeit Betroffenen weiter schwächt. Neben
Repressalien sind deren Leistungen durch das Zusammenlegen von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
zum Arbeitslosengeld (ALG) II faktisch gekürzt worden. Orientierte sich die Arbeitslosenhilfe noch
am letzten Entgelt, ist das ALG II ein (willkürlich politisch beschlossener) Regelsatz. Unter Rot-
Grün (und weiter unter Schwarz-Rot) wurde eine „workfare“-Strategie sozialer Disziplinierung
nach USA-Vorbild, anstelle der „welfare“-Strategie sozialer Sicherung, zum Prinzip erklärt.
Mindestens ebenso schwer wiegt der Vorwurf, die SPD habe auch und gerade mit ihrer
Arbeitsmarktpolitik die Arbeitgeberseite einseitig bevorzugt. Auch die deutschen Sozialdemokraten/
Sozialisten haben „global brutal“ die Interessen großer Konzerne in politische Entscheidungen
umgesetzt. Zur Schwächung der Arbeitnehmerbewegung war es geradezu Voraussetzung, daß
Sozialdemokraten an der Regierung waren, während solche wie oben beschriebene Gesetze
beschlossen und als „Reformen“ vermarktet wurden. Konservative Regierungen hätten sich den
Protest der gesamten Arbeitnehmerbewegung zugezogen – sowohl der Gewerkschaften als auch der
SPD als (bisher) größte Partei der Arbeitnehmer.
Juristische Mängel:
Die oben erwähnten Gesetze wiesen auch juristische Mängel auf. Nachdem das
Bundesverfassungsgericht die Arbeitsgemeinschaften aus kommunalen Trägern und Bundesagentur
für Arbeit monierte, kritisierte es auch die sog. „Hartz IV-Regelsätze“. Jedoch wurde nicht die Höhe
der Leistungen beanstandet, sondern wesentlich deren mangelnde Transparenz. Bis Ende 2010
müssen für beide Fälle neue gesetzliche Regeln beschlossen werden.
Für die Arbeitsgemeinschaften deutet sich eine Lösung an. Unionsparteien, FDP und SPD wollen
das Grundgesetz entsprechend ändern.
SPD-Politik und -Programmatik:
Hätten die Schröder-Regierung und die damaligen (teilweise auch heutigen) Mitglieder des
Deutschen Bundestages sich an dem damals gültigen Parteiprogramm, dem Berliner
Grundsatzprogramm von 1989, orientiert und entsprechende Entscheidungen getroffen/Gesetze
beschlossen, wären die jetzigen Beschlüsse und Diskussionen nicht notwendig.
Zum Zeitpunkt der „Hartz“-Gesetzgebung und der SPD-Politik der Agenda 2010 waren u.a. auch
solche Sätze im Grundsatzprogramm der Partei zu lesen:
„Das Recht auf Arbeit ist ein Menschenrecht. Es ist die Pflicht eines demokratischen und
sozialen Rechtsstaats, für Vollbeschäftigung zu sorgen. (…)
Eine gerechtere Einkommensverteilung sorgt für sozialen Ausgleich und schafft zusätzliche
Nachfrage und damit Arbeitsplätze. (…)
Arbeitszeitverkürzung ist auch in Zukunft ein wesentlicher Beitrag für mehr Lebensqualität.
Sie verringert die Belastung der Erwerbsarbeit und schafft Raum für notwendige Tätigkeiten
außerhalb der Erwerbsarbeit, gibt Zeit für Muße, kulturelle und soziale Aktivität. Sie schafft
Arbeitsplätze.
Kürzere Arbeitszeiten sind erst recht nötig, wenn Erwerbsarbeit allen Frauen und Männern
zugänglich gemacht wird. Soll die partnerschaftliche Teilung der häuslichen Arbeit
gelingen, muß die tägliche Arbeitszeit verringert werden. Daher streben wir den
sechsstündigen Arbeitstag in der 30-Stunden-Woche als Regel an. (…)
Ungeschützte Arbeitsverhältnisse darf es nicht geben. Leiharbeit ist zu verbieten. (…)“
Mit der Agenda 2010 und dem „Hartz“-Konzept wurden solche Erkenntnisse der Sozialdemokratie
revidiert, in ihr Gegenteil verkehrt und als „Reform“ bezeichnet. Seit Schröder hat sich die SPD
dem Neoliberalismus ergeben; sie ist ihm auf dem Leim gegangen.
Trotz der programmatischen Forderung nach einem Verbot der Leiharbeit wurden die
gesetzlichen Bestimmungen der Arbeitnehmerüberlassung zum 01. Januar 2004 drastisch
abgemildert. So wurden beispielsweise zeitliche Befristungen bis zur Unbefristung ausgeweitet und
das Synchronisationsverbot aufgehoben. Im neuen Hamburger Grundsatzprogramm wird Leiharbeit
lediglich als tatsächliche Arbeitssituation beschrieben. Vom ausdrücklichen Verbot der Leiharbeit ist
nicht mehr die Rede. Gewerkschaften mahnen seit Jahren zur Korrektur. Gleiches gilt für das
Streikrecht.
Eine bessere, arbeitnehmerorientierte Politik, die auch die Schwächsten der Gesellschaft beschützt,
sollte die SPD betreiben. Es herrscht dringender Handlungsbedarf. Die parteipolitische Konkurrenz
schläft nicht. Die Linkspartei hat kürzlich einen Programmentwurf vorgelegt, den manche Medien
als „Sprengstoff für andere Parteien“ (Stern) bezeichnen. Er könnte Lücken schließen, die andere
Parteien hinterlassen haben - das sollte insbesondere die SPD und ihre Spitze ernst nehmen.
Kritik am SPD-Präsidiumsbeschluß:
Der SPD-Präsidiumsbeschluß greift zu kurz. Er weist lediglich richtige Erkenntnisse auf. Drei kurze
Beispiele:
1. Die seit vielen Jahren ausufernde Einstellung mit befristeten Verträgen zu beschränken auf
das Vorliegen eines sachlichen Grundes ist gut und längst überfällig. Sie stellt auch eine
Alternative dar zum Koalitionsvertrag aus CDU/CSU und FDP, die diese Regelungen weiter
deregulieren wollen.
2. Richtig sind auch die Verlängerung des Bezuges von ALG I im höheren Lebensalter und die
Verknüpfung mit der Teilnahme an beruflicher Qualifizierung.
3. Die Neuregulierung der Leih- oder Zeitarbeit. Es soll nun - tariflich abgesichert - gleicher
Lohn für gleiche Arbeit gelten und das Synchronisationsverbot aufgehoben werden.
Das SPD-Präsidium möchte den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor („sozialer
Arbeitsmarkt“) ausbauen und so 200.000 Beschäftigungsverhältnisse für Langzeitarbeitslose
schaffen. Unklar ist jedoch, ob dieses durch Ein-Euro-Jobs zu leisten ist, was ein Skandal wäre. Auf
diese Problematik geht beispielsweise der Osnabrücker SPD-Bundestagsabgeordnete, Dr. Martin Schwanholz, in seinen Beiträgen für die Parteibasis und Öffentlichkeit (z.B. Freie
Presse der Osnabrücker SPD, Ausgabe April 2010)
leider überhaupt nicht ein.
Überhaupt läßt dieser MdB viele Punkte unerwähnt:
1. Bei der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe erwähnt er mit keinem Wort
den Wegfall der Einmalzahlungen. Früher wurden die Kosten z. B. für defekte
Waschmaschinen durch das Sozialamt übernommen.
Faktisch bedeutet diese Zusammenlegung, daß Arbeitslose zu Sozialhilfeempfängern
degradiert wurden, was im Papier lediglich als „Akzeptanzproblem“ heruntergespielt wird.
2. Der Mißbrauch bei den Ein-Euro-Jobs bleibt weiterhin möglich, wenn der „soziale
Arbeitsmarkt“ auf der Basis von Ein-Euro-Job-Kräften bewältigt werden soll. Ein-Euro-Jobs
ersetzen in bis zu 80 Prozent der Fälle reguläre Beschäftigung.
3. Die veränderten Zumutbarkeitsregeln erklären jede Arbeit für Langzeitarbeitslose für
zumutbar sofern sie nicht sittenwidrig bezahlt wird. Ungeachtet bleibt dabei auch die
vorherige Qualifikation (Kenntnisse und Erfahrungen) der Betroffenen.
4. Die moralischen und juristischen Mängel der „Hartz“-Gesetze.
5. Im Deutschen Bundestag wurde gegen den Mindestlohn -und damit gegen eigene Inhalteabgestimmt.
6. Auch die Einführung der Rente mit 67, die volkswirtschaftlich höchst fragwürdig ist, bleibt
ungenannt.
Weitreichender und fortschrittlicher sind im Übrigen die Vorschläge der hessischen
Sozialdemokratie, allerdings auch unter Beibehaltung der Zumutbarkeitkritierien und Ausblendung
der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse. Deren Positionspapier sieht dennoch für die Themen
Recht auf gute Arbeit, Bildung, Ausbildung, altersgerechte Unternehmenskultur, Übergang in den
Ruhestand, Rente nach Lebensleistung sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf weitergehende
Vorschläge vor als die Bundes-SPD.
Fazit:
Kann eine Partei wie die SPD Glaubwürdigkeit und Vertrauen der Wählerschaft (zurück)gewinnen,
wenn sie in Regierungsverantwortung die „Hartz“-Gesetze beschlossen hatte und nun in der
Opposition angekommen, aber mit nahezu gleichen Personal sich für Fairness auf dem Arbeitsmarkt
einsetzt? Es dürfte zumindest schwer werden.
Schwer zu überprüfen sein dürfte, wie ernst es das SPD-Präsidium mit der Umsetzung dieser
Beschlüsse meint. Was passiert, wenn die SPD wieder Regierungsverantwortung übernehmen darf?
Verfällt sie dann der Agenda-Politik von Schröder oder nimmt sie ihre Beschlüsse ernster? Werden
jetzt Beschlüsse - rein rhetorischer Art - gefaßt in der Gewißheit, daß sie von und/oder mit dieser
Bundesregierung niemals umgesetzt werden?
Es ist zu fragen, weshalb die teilweise richtigen Vorschläge nicht schon zu Regierungszeiten
erarbeitet worden sind. In der vergangenen Legislaturperiode wurde im Deutschen Bundestag auch
von SPD-Abgeordneten z. B. gegen den gesetzlichen Mindestlohn gestimmt. Die Rücksichtnahme
auf den Koalitionspartner (die Unionsparteien) wurde als Begründung für so ein
Abstimmungsverhalten genannt. Jetzt, wenige Wochen vor einer wichtigen Landtagswahl, wirkt der
Beschluß wie eine Verzweiflungstat, um eben die Wahl in NRW zu gewinnen.
Die IG Metall bezeichnen das SPD-Papier als Schritte in die richtige Richtung. Dennoch gilt es, von
der „Hartz“-Gesetzgebung abzukehren und eben nicht „eine konsequente Weiterentwicklung
unserer Politik“ (Olaf Scholz) zu betreiben. Vermutlich bedarf es hierfür das Austauschen
politischer Köpfe - in Berlin und regional.
