Justitia mal wieder auf dem rechten Auge blind? – Es passt in die Zeit!

Der DGB-Regionsvorsitzende Sebastian Wertmüller muss Unheil geahnt haben, als er Beschwerde gegen das Verbot der Bündnisdemo gegen den Neonazi-Aufmarsch in Bad Nenndorf einlegte. Was dann vor allem die Verwaltungsrichter in Hannover an juristischer Spitzfindigkeit aufboten, um einem demokratischen Bündnis das Grundrecht auf Demonstration zu nehmen und zugleich den Weg freimachten für den Aufmarsch antidemokratischer Alt- und Neonazis, dürfte ein einmaliger Vorgang in der deutschen Rechtsgeschichte nach dem Ende der Hitlerdiktatur sein. Es passt allerdings in die Systematik juristischer Borniertheit gegenüber demokratischen Freiheitsrechten und politischen Traditionen, mit der nach Kriegsende auch NS-Tätern in Richterroben rechtlich nicht zu beanstandendes Verhalten attestiert wurde: Was gestern Recht war… Was allerdings in diesem Fall beängstigend ist, dass die Hannoverschen Verwaltungsrichter  elementare Rechtsgrundsätze über Bord warfen, um den Neonazis mit abstrusen Argumenten wie „Erstanmeldung“ freie Bahn zu verschaffen und den Schutz des Grundgesetzes zu gewähren, während ein demokratisches Bündnis aus Gewerkschaften, Kirchen, Kommunal- und Landespolitikern, Wohlfahrtsverbänden und Vereinen in die Nähe von Kriminellen gerückt wurde. Die unsägliche Forderung der Sicherheitsbehörden und der Justiz an das Bündnis, sich von eventuellen gewaltbereiten Demonstranten glaubwürdig zu distanzieren, runden das verheerende Bild ab, das die deutsche Justiz und Innenpolitik abgegeben hat und das im Ausland mit Bestürzung registriert wurde.

Dabei kommt diese Haltung der Richter und Ordnungsbehörden nicht von ungefähr. Recht, und mag es noch so unsäglich in seiner Ausführung erscheinen, wird nicht im luftleeren Raum gesprochen. Urteile gedeihen auf dem Boden einer öffentlichen Meinung und mehr oder weniger beeinflussten Debatten. Da werden eben nicht nur die Forderungen der Boulevardpresse nach drastischeren Strafen gegen bestimmte Täter aufgenommen. Es wirkt auch die Dauerpropaganda konservativer Kreise, die Gefahren durch Rechtsextremisten kleinreden und die Bedrohung durch Linksextremisten wie Islamisten dramatisieren. Nicht von ungefähr versuchen die rechten Gruppierungen in CDU und CSU jedes Mal, wenn es gilt. eine Resolution aller demokratischen Parteien gegen Neonazi-Gewaltaktionen oder Übergriffe, gegen Fremdenfeindlichkeit oder unverhohlene Aufforderungen zum Kampf gegen den demokratischen Rechtsstaat zu verabschieden, gebetsmühlenartig die gleichrangige Nennung islamistischer und linksextremistischer Bedrohung durchzusetzen. Demokratische Grundrechte werden nur allzu bereitwillig eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt, wenn eine angebliche Gefahr durch autonome oder militante Linke konstatiert wird. Muslime werden „verdachtsunabhängig“ auf dem Weg zur Moschee kontrolliert, wenn sie ihr Grundrecht auf Ausübung ihrer Religion wahrnehmen. Und die in Extremismusfragen besonders erfahrene Familienministerin Schröder beendet Programme gegen Rechtsextremisten insbesondere im Osten und schichtet stattdessen Gelder zur Bekämpfung des Linksextremismus und Islamismus um. Rät man Touristen, insbesondere Ausländern ab, bestimmte Regionen in Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern zu besuchen, weil da Linksextreme oder gar Islamisten Fremde bedrohen? Genau so bereitwillig dramatisieren bestimmte Medien die Bedrohung durch Linksextreme oder Muslime und berichten bei Großdemonstrationen nicht über die zehntausenden von friedlichen Demonstranten, während die nur aus Polizeiquellen stammenden Berichte von Ausschreitungen einiger weniger Schlagzeilen und Berichterstattung beherrschen. Und fast jedes Mal, wenn Verfassungsschutz, Polizei und Generalbundesanwaltschaft linke Gruppierungen unter Terrorismusverdacht stellten, wurde ihr Fahndungseifer höchstrichterlich als unbegründet ausgebremst. Längst hat sich die Verbindung „links gleich extrem und gefährlich“ etabliert, längst ist die Forderung an demokratische Bündnisse, die nicht rechts und nicht konservativ sind, sich von linken und potentiell gewalttätigen Störern glaubhaft zu distanzieren, zum Standard geworden und erfährt entsprechende Aufmerksamkeit in den Medien. Wo bleibt da übrigens die gleiche Forderung gegenüber Neonazis, oder wo wird gleichzeitig das hohe Gewaltpotential rechtsextremer Jugendlicher in den Medien thematisiert?
 
So kommt das unsägliche Urteil der Verwaltungsrichter eben nicht von ungefähr. Es ist eben das Ergebnis solch ständiger Verharmlosungen rechtsextremer Gruppierungen und immer gewalttätiger agierenden Trupps längst nicht mehr im nur Osten. Es ist auch das Ergebnis einer ständigen Gleichsetzung von links mit gewaltbereit bis terroristisch. Die Richter unterstellen einem demokratischen Bündnis auf die bloße mutmaßliche Teilnahme nicht friedlicher Demonstranten die gleiche Gefahr für Sicherheit und Ordnung, das gleiche kriminelle Potential wie den Neonazis. Das Konzept von CDU/CSU und konservativ-reaktionären Kreisen geht auf, das ist die fatale Schlussfolgerung aus dem Fall Bad Nenndorf. Und leider scheinen auch SPD-Politiker in die Defensive oder unter Rechtfertigungsdruck zu geraten. Wieder einmal muss man aber den Hut vor dem mutigen Wolfgang Thierse  ziehen. Er ist einer der wenigen gewesen, die vehement gegen die unsägliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts protestierten. Die Geschichte der deutschen Sozialdemokratie ist untrennbar mit Courage gegen Faschismus und Intoleranz verbunden. Es gilt, diese ursozialdemokratischen Werte auch in die aktuellen gesellschaftlichen Debatten zu bringen und sie auch offensiv zu vertreten. Frieden und Freiheit zu bewahren muss auch nach innen gelten. Auch hier sind alle sozialdemokratischen Politikerinnen und Politiker gut beraten, dies auf allen Ebenen umzusetzen. Wieder einmal muss es leider heißen: Wehret den Anfängen!

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Michael Buckup
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